Straßen(aus)bausatzung

Straßenbausatzungen sind die Grundlage für eine Beteiligung der Bürger an den Straßenbaukosten.

Vor langer Zeit gab es in Kisdorf bereits eine Straßenbausatzung, die von der FDP/SPD durchgesetzt  und Jahre später auf Antrag der CDU wieder gestrichen wurde.

Nachdem die Rechtsprechung vor einigen Jahren die Gemeinden unter Androhung von Regress verpflichtete Straßenbausatzungen zu erlassen, wurde auch in Kisdorf einstimmig die Absicht erklärt, eine solche Satzung zu erarbeiten, was aber bis heute noch nicht durchgeführt wurde.

Parallel dazu hat sich die Kisdorfer CDU über ihre Verbindung zu anderen Ortsverbänden, zu unserem Kreis- und Landtagsabgeordneten und in persönlichem Kontakt unseres Bürgermeisters zum SHGT (Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag) dafür eingesetzt, die Pflicht zur Erstellung einer Satzung zu streichen. Es sollte den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Alternative zu den bisher erlaubten Satzungen – die solidarische Finanzierung mittels wiederkehrender Beiträge – zu gestatten, die in anderen Bundesändern bereits erfolgreich praktiziert wird.

Es ist zweifellos selten, dass ein Ortsverband Änderungen der Landes-Gesetzgebung erreicht, aber in diesem Falle konnte –ausgehend von unserer Initiative – ein großer Erfolg verbucht wurde.  Die Vernetzung mit den CDU-Kollegen des Amtes, des Kreises, des Landes und des Bundes ist ein großer Vorteil der Parteien gegenüber den rein ortsgebundenen Wählergemeinschaften und kommt in diesem Falle den Bürgern unmittelbar zugute.

Im Vorjahr wurden folgende Änderungen vom Landtag verabschiedet:

  1. Straßenbausatzungen können weiterhin in der früheren Form erlassen werden, in der die Kostenanteile unmittelbar auf die profitierenden Anlieger verteilt werden. Dieses Verfahren kann im Einzelfall zu sehr hohen Belastungen der Bürger führen. In der Vergangenheit führte es zu vielen Ungerechtigkeiten, Streit und Rechtsverfahren.
  2. Straßenbausatzungen können in der Form der wiederkehrenden Beiträge alle Bürger solidarisch belasten.  Damit werden die geplanten Kostenanteile auf alle Bürger umgelegt und in jährlichen Beträgen belastet. Diese Beträge sind naturgemäß sehr viel kleiner und insgesamt wohl auch gerechter in der Belastung der Bürger.
  3. Die Gemeinden sind nicht mehr verpflichtet, eine Straßenbausatzung zu erlassen.

Dieser dritte Punkt gibt uns die Möglichkeit, den Beschluss zum Erlass einer Satzung zunächst zurückzustellen.  Wir wissen jedoch aus den Koalitionsvereinbarungen der jetzt im Lande regierenden Dänen-Ampel, dass man vereinbart hat, diesen Punkt wieder zu streichen und die Satzungspflicht wieder einzuführen.

Da die finanzielle Situation unserer Gemeinde es gestattet, können wir zunächst in Ruhe abwarten und haben keine Eile, die Bürger mit neuen Satzungen zur Kasse zu bitten.

Wenn es aber aufgrund der Gesetzes- und/oder Finanzlage erforderlich wäre, würden wir aus heutiger Sicht für die Solidarverteilung der Kosten plädieren.  Natürlich sollte dazu vorab eine Einwohnerversammlung stattfinden, in der über die Regelung, die Kosten und die Durchführung  gemeinsam mit den Bürgen diskutiert und entschieden wird.

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