Coronavirus
Informationen für Schleswig-Holstein
Update 4.8.2020
Corona-Regeln in SH: Das ist erlaubt, das ist verboten
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, gibt es zahlreiche Regeln, die Landesregierung und Kreise erlassen haben. Diese Regeln werden immer der Augenblicklichen Situation und Lage angepasst.
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Ab dem 29. April sind Mund-Nasen-Bedeckungen beim Einkaufen Pflicht. © dpa
Bereits am Dienstag hatte Ministerpräsident Daniel Günther die sogenannte „Maskenpflicht“ im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel angekündigt, nun wurde die entsprechende Verordnung veröffentlicht. Ab dem 29. April müssen Schleswig-Holsteiner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie Bus oder Bahn fahren oder ein Geschäft betreten möchten.
Verschiedene Arten möglich
Die Mund-Nasen-Bedeckungen sollen Tröpfchenpartikel aufhalten, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen. Hilfreich sind aus Stoff genähte Bedeckungen, möglich sind aber auch Schals, Tücher, Schlauchschals oder anderweitige Stoffzuschnitte – sofern diese Mund und Nase vollständig bedecken.
Dabei ist zu beachten, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur eine ergänzte Schutzvorkehrung ist. Den bestmöglichen Schutz bietet eine Kombination aller Hygiene-Standards, darunter regelmäßiges Händewaschen und das Einhalten eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zu anderen Menschen.
Erfahren Sie mehr https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200424_verordnung_maskenpflicht.html
update 24.4.2020
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen
Weitergehende Informationen hierzu finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html
update 15.4.2020
Die Bundesregierung hat am 15.4.2020 Lockerungen beschlossen. Die Landesregierung in S-H hat die Lockerungen konkretisiert. Diese Meldungen für Schleswig-Holstein finden Sie hier: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/index.html
Liebe Kisdorfer/innen
Der Corona-Virus hält die Welt fest im Griff. In Europa ist vor allem Italien betroffen, aber auch in Deutschland gibt es mittlerweile mehrere zehntausend Fälle – Tendenz steigend. Der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar Wieler, geht davon aus, dass sich 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung in der nächsten Zeit infizieren werde. Allerdings gibt es begründete Hoffnung, denn für 80 Prozent der Erkrankten verläuft die Erkrankung sehr mild.
Die Aufgabe besteht nun darin, die Ausbreitung zu verlangsamen und die Kurve abzuflachen. Warum? Je mehr Menschen infiziert sind, desto mehr schwere Verläufe wird es geben. Das aber birgt die große Gefahr, dass Ärzte und Pflegepersonal mit der Versorgung überfordert sind und das Gesundheitssystem dann dem Ansturm nicht standhalten kann. Deshalb ist es so wichtig, den Verlauf der Ausbreitung zu verlangsamen.
Aus diesem Grund:
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Reduzieren Sie die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum.
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Sie dürfen weiterhin zur Arbeit, zur Notbetreuung, zum Einkaufen und zum Arzt gehen. Sport und Bewegung in der Öffentlichkeit sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich.
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Halten Sie in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen ein..
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In der Öffentlichkeit ist der Aufenthalt nur allein oder mit einer Person des eigenen Hausstandes gestattet.
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Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die
Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause - Diese Maßnahmen bleiben derzeit bis zum 19. April 2020 bestehen
▪ Tagesaktuelle Informationen rund um das Coronavirus, FAQs sowie ein umfassendes Serviceangebot –von Linksammlungen über Hotlines bis zu hilfreichen Verhaltenstipps auf:
www.bundesgesundheitsministerium.de/coranavirus
RMC 30.03.2020